Der Fahrzeugaufenthalt in
unserer Carrosserie-
werkstatt lässt sich nicht mehr aufschieben und Sie
möchten trotzdem mobil bleiben?
Wir
verfügen über 15 Ersatzwagen aller Kategorien. Vom
Kleinwagen bis zum Bus für Waren- und Personentransporte
können wir Ihnen Ihre Mobilität jederzeit sicherstellen.
Bedingungen für einen Ersatzwagen:
- Der Fahrer/Mieter muss mindestens 18 Jahre
alt und seit einem Jahr im Besitz
des
Führerausweises sein
- Selbstbehalt bei
Kaskoschäden Fr. 500.00
- Selbstbehalt bei
Haftpflichtschäden Fr. 500.00
- Weitergehende
Ansprüche bei grobfahrlässigen
oder vorsätzlichen Unfallschäden
sind
vorbehalten
- Fahrzeug darf nicht
ohne gegenseitige
Vereinbarung an Drittpersonen
weitergegeben
werden